Pflicht zur Mitbestimmung bei Einführung von Software
Die Einführung von Microsoft Office 365 ist mitbestimmungspflichtig. Wie bei vielen andere Softwareeinführungen oder -updates müssen Betriebs- und Personalräte einbezogen werden. Denn Software ist oft geeignet, Verhaltens- und Leistungskontrollen durchzuführen. So warnen Datenschützer: "Die Software erlaubt auch, dass Arbeitsprozesse überwacht werden. Wie lange wurde am Dokument X gearbeitet, wer hat wem eine E-Mail geschrieben, wann wurde geantwortet? Für viele Arbeitgeber sind das interessante Daten." Zum vollständigen Artikel geht es hier [Stand: 06.12.2017]