Werkstattgespräch Digitalisierung: Arbeitszeit und Entgelt
Die Schlagwörter „Industrie 4.0“, „Digitalisierung“ und „digitale Transformation“ stehen für einen tiefgreifenden Wandel der Produktion und Arbeitsorganisation entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dies bleibt nicht ohne Folgen für die drei Kernelemente des Arbeitsverhältnisses: Arbeitszeit, Leistung und Entgelt. So geraten die Regelungen und Grundsätze tariflicher und betrieblicher Arbeitszeit-, Leistungs- und Entgeltgestaltung mit dem digitalen Wandel der Arbeitsorganisation und der Produktion immer wieder aufs Neue unter Druck.
Arbeitgeber fordern u.a. angesichts von Just-in-time-Produktion und systematischer Automatisierung nicht nur eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen. Vielmehr drängen sie auch auf eine Ausweitung des Zeitentgeltprinzips und auf die Einführung von Zielentgelten. Das gewerkschaftliche Leitbild verfolgt hingegen eine ganzheitliche Arbeitszeit-, Leistungs- und Entgeltgestaltung.
Gegenstand der Auseinandersetzungen sind dabei nicht zuletzt: Arbeitsintensivierung, Leistungsverdichtung, entgrenztes Arbeiten, veränderte Arbeitsinhalte und Qualifikationsanforderungen, indirekte Abgruppierungen sowie Arbeitsbereicherung.
Das Ziel des Werkstattgesprächs ist es, im inner- und überbetrieblichen Erfahrungsaustausch den folgenden Fragen nachzugehen und gemeinsam Lösungs- und Handlungsstrategien einer gelungenen Mitbestimmungspraxis zu entwickeln.
Wie ändert die digitale Transformation den Rahmen der tariflichen und betrieblichen Auseinandersetzungen um Arbeitszeit und Entgelt?
Über welche Mitbestimmungsrechte sowie leistungs- und arbeitszeitpolitischen Regelungsinstrumente verfügen die betrieblichen Interessenvertretungen bereits heute, um nachhaltige gute digitale Arbeitszeit- und Entgeltbedingungen für ihre Kolleg*innen zu gestalten?
Zielgruppe: Personal- und Betriebsräte, Vertrauensleute, Referent*innen sowie weitere Interessierte, die sich in unterschiedlichen Kontexten bereits mit dem Thema „Digitalisierung“ befasst haben.
Hinweise zur Freistellung: Das Werkstattgespräch ist als § 37 Abs. 7 BetrVG-Veranstaltung durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung anerkannt - Antr-LNr. 37/2019. Dementsprechend ist es für die Teilnahme ggfs. erforderlich, dass der Betriebsrat einen Entsendungsbeschluss gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG fasst. Für Personalräte gilt analog der § 40 NPersVG. Für die Schwerbehindertenvertretung gilt die Freistellung nach § 96 Abs. 4 SGB IX, für Mitarbeitervertretungen § 19 MVG.